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Gaststättenerlaubnis

Um einen gastronomischen Betrieb zu führen, braucht man eine Gaststättenerlaubnis. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich dann um eine Gaststätte, wenn Speisen oder Getränke zum "Verzehr an Ort und Stelle" abgegeben werden. Wer eine bestehende Gaststätte übernimmt, kann gleich mit einer vorläufigen Erlaubnis weiterwirtschaften. Diese vorläufige Erlaubnis erteilt Ihnen das Landratsamt Erlangen-Höchstadt. Die Antragstellung ist bei der Stadtverwaltung möglich.

Antragstellung
Persönlich, schriftlich

Generelle Zuständigkeit:

Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Tel. 09131 / 803-0

Unterlagen:

Personalausweis, bestehende Gewerbeunterlagen

Kosten:

Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt erhebt Gebühren für die Ausstellung einer Gaststättenerlaubnis. Die Höhe der Gebühren richtet sich u. a. nach der Größe des Gaststättenbetriebes.

Zuständige Ansprechpartner und Behörden:

Ordnungsamt
Waaggasse 2
91083 Baiersdorf
Telefon: 09133 / 77 90-21 oder
09133 / 77 90-26
ordnungsamt(@)baiersdorf.de

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